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Teilungsversteigerung
Was Erben und Miteigentümer in Scheidung wissen sollten
Eine Partei will verkaufen, die andere nicht – das ist die Ausgangslage bei einer Teilungsversteigerung. Sie ist die Ultima Ratio in Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften oder Miteigentümern um nicht teilbare Vermögenswerte wie zum Beispiel gemeinschaftlichen Immobilienbesitz. Juristisch betrachtet ist die Teilungsversteigerung eine spezielle Form der Zwangsvollstreckung, die sowohl das Familienrecht als auch das Erbrecht berühren kann. Die Experten der Huß Rechtsanwaltsgesellschaft Dresden bringen alles mit, was für die professionelle Abwicklung von Teilungsversteigerungen gefragt ist: langjährige Erfahrung, zahlreiche Mandate im Bereich Zwangsvollstreckung und Kommunikationsstärke.
Voraussetzungen für eine Teilungsversteigerung
Sind die entsprechenden Bedingungen erfüllt, kann jeder Miterbe oder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen, um das gemeinschaftliche Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück aufzuheben. Nach einer Scheidung sind die Voraussetzung häufig gegeben, wenn im Grundbuch beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen sind. In verschiedenen Konstellationen kann jedoch § 1365 BGB ein Verfahren vorläufig ausschließen. Bestehende Grundpfandrechte können für den Verfahrensausgang erhebliche Bedeutung haben. Auch bei den Verhandlungen vor und während des Verfahrens um eine einvernehmliche Regulierung unterstützen wir.
Bei Erbengemeinschaften kommt es meist dann zu einer Teilungsversteigerung, wenn sich die Miterben nicht auf eine Auslegung der vorliegenden letztwilligen Verfügung einigen können oder eine solche fehlt. Gibt es unter den Erben kein Einvernehmen über eine Lösung – z. B. in dem Sinne, dass die Immobilie gemeinschaftlich verkauft wird oder ein Erbe die Immobilie erhält und die anderen auszahlt –, bleibt als letzter Ausweg zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nur die Teilungsversteigerung.
Ablauf der Teilungsversteigerung
Nachdem wir für Sie einen Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt haben, prüft das Amtsgericht den Antrag. Gibt es keine Einwände, kommt es zu einem Anordnungsbeschluss des Gerichts, der den Miterben bzw. dem Miteigentümer zugestellt wird. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben oder dem Verfahren beizutreten. Anschließend ermittelt das Gericht den Verkehrswert der Immobilie und das Mindestgebot für die Versteigerung. Grundpfandrechte, die den Versteigerungsgegenstand belasten, bleiben grundsätzlich bestehen. Im Versteigerungstermin wird dann der Meistbietende festgestellt und nach Zuschlagserteilung Eigentümer des Objektes. Nach der Bedienung des Gebotes wird der Erlös verteilt, vorausgesetzt, über den Verteilungsschlüssel kann eine Einigung erzielt werden. Ansonsten wird er bis zur Herbeiführung einer Einigung bei Gericht hinterlegt.
Vorteile und Nachteile der Teilungsversteigerung
Teilungsversteigerungen bieten nur einen nennenswerten Vorteil: dass zum Teil jahrelang andauernde emotional belastende Streitigkeiten oder Blockaden endlich zu einem Ende kommen. Gleichzeitig sollten sich die Beteiligten darüber im Klaren sein, dass der durch die Teilungsversteigerung erzielte Erlös auch unter dem Betrag liegen kann, der sich durch einen einvernehmlichen Verkauf erzielen ließe. Auf die Höhe des Erlöses haben neben den Verfahrenskosten auch Angebot und Nachfrage zum konkreten Zwangsversteigerungstermin einen wesentlichen Einfluss.
Unsere Experten unterstützen Sie u. a. bei:
Prüfung von Alternativen
Umgang mit Grundpfandrechten
Verhinderung von unberechtigten Teilungsversteigerungen
Komplettabwicklung der Teilungsversteigerungen
Darum wir:
Profiliert in Fragen der Zwangsvollstreckung
Fingerspitzengefühl bei der Bearbeitung emotional besetzter Themen
Transparente Kommunikation
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Sebastian Huß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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