Wir kennen alle Tricks. Und die passende Gegenstrategie.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

 

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag: Wir verhelfen Arbeitnehmern zu ihrem Recht

Wenn eine Kündigung im Raum steht oder bereits ausgesprochen wurde, geht es oft um weit mehr als die Karriere. Es geht um Existenzen. Umso wichtiger ist es, erfahrene Anwälte an seiner Seite zu wissen. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, loten Möglichkeiten aus diese anzufechten oder handeln eine angemessene Abfindung aus. Auch wenn es um die rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen oder um Bestandsstreitigkeiten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis (Zeugnis, Lohn, Arbeitszeit etc.) geht, sind wir Ihre Ansprechpartner in Dresden.

 

Kündigungsschutzklage: Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Nachdem das Dokument Ihnen zugegangen ist, beginnt eine 3-wöchige Frist, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann. In einem ersten Schritt prüfen wir, welche Gründe für die Kündigung angeführt wurden und suchen ggf. das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Geht es um eine eindeutig nachweisbare Verfehlung? Gibt es verschiedenen Auffassungen zu Rechten und Pflichten? Ist eine betriebsbedingte Kündigung eventuell nur ein Vorwand? Erst wenn der Sachverhalt geklärt ist, können wir Ihre rechtliche Situation und Ihre Erfolgsaussichten in einem eventuellen Rechtsstreit seriös einschätzen. Im besten Falle kann die Verständigung mit dem Arbeitgeber zu einer Rücknahme der Kündigung oder zu deren Verschiebung in die Zukunft führen.

 

Abfindung: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Eine angemessene Abfindung im Falle einer Kündigung ist kein Selbstläufer – sondern das Ergebnis einer klugen Verhandlungstaktik. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. spezielle Klausel im Tarifvertrag) sind Abfindungen freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Sie eröffnen die Möglichkeit, sich im Falle einer angekündigten oder bereits eingereichten Kündigungsschutzklage gütlich zu einigen. Vor Gericht bieten Arbeitgeber meist dann eine Abfindung an, wenn sich abzeichnet, dass die Kündigung unwirksam ist. Unsere auf Arbeitsrecht versierten Anwälte verfügen über die Erfahrung und die richtige Strategie, um in solchen Situationen eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

 

Aufhebungsvertrag

Im Unterschied zur Kündigung als einseitiger Willenserklärung wird ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich zwischen zwei Parteien geschlossen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich formal einig, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Geregelt werden mit dem Vertrag u. a. die noch bestehenden Ansprüche (Urlaub, Lohn, Bonus), eine eventuelle Abfindung und Freistellung. Für Arbeitgeber ist ein Aufhebungsvertrag mit weniger Risiken behaftet als eine Kündigung – für Arbeitnehmer bedeutet er den Verzicht auf Kündigungsschutz und eine eventuelle Klage. Wegen der weitreichenden Konsequenzen sollten Sie als Arbeitnehmer Ihren Aufhebungsvertrag daher immer von einem Anwalt prüfen lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

 

Unsere Experten unterstützen Sie u. a. bei:

  • Rechtssichere Gestaltung bzw. Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Bestandsstreitigkeiten, z. B. Urlaub, Mehrarbeit, Versetzungen, Eingruppierungen

  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen

  • Kündigungsschutzklage

  • Verhandlung von Abfindungen und zu zahlenden Gehältern

Darum wir:

  • Anwälte mit Erfahrung in Fragen des Arbeitsrechts

  • Verhandlungsstark

  • Empathievermögen

Ansprechpartner

  • Thomas Würdig

    Thomas Würdig

    Rechtsanwalt

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