Wir wissen, wie man Familienvermögen schützt. Und steueroptimal überträgt.
Erbrecht – Nachlassplanung
Weitsicht für Unternehmer und Privatpersonen
Niemand denkt gern über den eigenen Tod und dessen Konsequenzen nach. Doch wer negative Auswirkungen auf das Familienvermögen vermeiden und Streitigkeiten unter den künftigen Erben umgehen will, kommt an Fragen der Nachlassplanung nicht vorbei. Je komplexer sich Familiensituation und der Nachlass gestalten, desto wichtiger ist eine professionelle juristische Beratung. Die Huß Rechtsanwaltsgesellschaft Dresden unterstützt Privatpersonen und Unternehmer mit Fachwissen aus verschiedenen Rechtsbereichen dabei, ihren Nachlass umsichtig auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zu gestalten.
Vorsorge für den Erbfall: Testament, Schenkungen & Co.
Die Nachlassplanung beinhaltet alle Schritte, mit denen Sie zu Lebzeiten sicherstellen können, dass die Vermögensnachfolge nach Ihrem Tod Ihren Vorstellungen entspricht. Neben der Beratung zur Testamentsgestaltung mit dem Ziel, Streitigkeiten über Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche zu vermeiden, sind das z. B. Schenkungen, die eine sinnvolle Nutzung der Steuerfreibeträge erlauben. In diesem Kontext spricht man auch von einer „vorweggenommenen Erbfolge“. Gern zeigen wir Wege auf, wie Sie Sammlungen, Unternehmen oder Grundbesitz vor einer Zerschlagung bewahren können.
Vollmachten und Verfügungen
Auch wenn wir den Gedanken im Alltag weit weg schieben: Jeder Mensch kann von heute auf morgen aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sein, Geschäfte abzuschließen oder Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie „klare Fronten“ schaffen wollen, beraten wir Sie gern zur Erstellung einer Vorsorge- oder Generalvollmacht. So ist sichergestellt, dass ein Bevollmächtigter Ihrer Wahl persönliche, geschäftliche und vermögensrechtliche Dinge in Ihrem Sinne klärt – und nicht ein gerichtlich bestellter Betreuer, der Ihnen fremd ist. Mit Vollmachten können Sie außerdem dafür sorgen, dass in der Zeit zwischen Ihrem Tod und der Feststellung der Erben bzw. bis zur Arbeitsaufnahme des Testamentsvollstreckers kein Entscheidungsvakuum entsteht.
Nachlassplanung für Unternehmer
Für Unternehmer ist die Nachlassplanung ein anspruchsvolles Thema. Mit unserer juristischen Beratung legen Sie das Fundament für ein nahtloses Fortbestehen des Unternehmens. Geht es Ihnen um die Regelung der Unternehmensnachfolge, beraten wir Sie zu den Vor- und Nachteilen der drei Optionen, die Ihnen offenstehen: Schenkung, gesetzliche Erbfolge oder Testament bzw. Erbvertrag. Wir kennen die Besonderheiten, die für die jeweiligen Rechtsformen (Einzelunternehmen, GmbH, AG) zu beachten sind und unterstützen Sie bei nötigen Anpassungen der Gesellschafterverträge. Je eher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto größer sind die Chancen, eine Ihren Vorstellungen entsprechende und steuerlich attraktive Lösung zu finden.
Testamentsvollstreckung: Entlastung von zeitraubenden Aufgaben
Ist der Erbfall einmal eingetreten und hat der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet, setzt er einen Testamentsvollstrecker ein – z. B. einen Anwalt der Huß Rechtsanwaltsgesellschaft.
Als ersten Schritt im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung klären wir Vermögenswerte und begleichen aus dem Vermögen noch offene Verbindlichkeiten sowie Kosten, die sich aus dem Erbfall ergeben, und die Erbschaftssteuer. Nicht berechtigte Ansprüche oder versuchte Zugriffe Dritter werden abgewehrt. Die Vermögenswerte werden entsprechend der Wünsche des Erblassers unter den Erben aufgeteilt. Soll der Nachlass verwaltet werden, ohne dass es sofort zu seiner Abwicklung kommt, kann der Erblasser eine Dauervollstreckung anordnen.
Unsere Experten unterstützen Sie u. a. bei:
Testamentsgestaltung, Erbverträge
Steuer- und pflichtteilsoptimierte lebzeitige Schenkungen
Erstellung von Vorsorgevollmachten
Regelung der Unternehmensnachfolge
Regelung der Erbfolge im Gesellschaftervertrag
Darum wir:
Bündelung verschiedener Rechtsgebiete in einer Kanzlei
Vertrautheit mit unternehmerischem Denken
Reicher Erfahrungsschatz
Ansprechpartner
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Sebastian Huß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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