Wir sorgen für klare Verhältnisse. Auch dort, wo vieles unklar ist.
Erbrecht im Nachlassfall
Beratung und Vertretung im Nachlassfall: Immer da, immer nah.
Erbschaften bieten ein hohes Streitpotenzial. Wurde der Nachlassplanung zu Lebzeiten nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt, ist oft unklar, wer überhaupt erbt – und wenn ja, was. Schwierigkeiten entstehen aber auch dort, wo ein Erblasser alles regeln wollte, dabei aber Lücken gelassen oder entscheidende Details vergessen hat, z. B. Pflichtteilansprüche oder die Hypothek auf dem vererbten Haus. Dazu kommt, dass Erbschaftsfragen oft emotional sehr aufgeladen sind, besonders bei komplexen Konstellationen mit unehelichen Kindern, Adoptivkindern oder in Patchwork-Familien. Wo auch immer Sie Unterstützung brauchen: Wir stehen Ihnen in der schwierigen Zeit des Übergangs beratend zur Seite.
Pflichtansprüche geltend machen: Ihr gutes Recht
Nahen Angehörigen wie Kindern oder Ehepartnern steht in vielen Fällen ein Pflichtteil am Erbe zu – auch dann, wenn sie offiziell enterbt wurden. Diesen Pflichtteil einzufordern und durchzusetzen, kann jedoch eine Herausforderung sein, die anwaltliche Unterstützung erfordert. Im Unterschied zum Erben sind Sie nicht automatisch Mitberechtigter am Nachlass. Wir unterstützen Sie bei allen mit der Umsetzung von Pflichtteilsansprüchen verbundenen Schritten: Von der Prüfung des Anspruches über die Kommunikation mit den Erben, die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen bis zur Zahlungsaufforderung. Besonders wertvoll ist unsere Unterstützung, wenn eine Immobilie Teil der Erbmasse ist. In diesem Fall muss unter Umständen zunächst ein Wertermittlungsanspruch eingeklagt werden.
Streit innerhalb der Erbengemeinschaft: Wir lösen Konflikte in Ihrem Sinne
Streit innerhalb der Erbengemeinschaft kann sich z. B. an den Fragen entzünden, was zum Nachlass gehört und wie mit diesem umzugehen ist. Gerade bei Immobilien treffen oft entgegengesetzte Vorstellungen aufeinander. Soll das Haus im Familienbesitz bleiben? Oder möglichst schnell zu Geld gemacht werden? Unser Anspruch ist es, den Konflikt in Ihrem Sinne zu lösen. Das kann durch einen Erbteilsverkauf geschehen, bei dem Sie Ihren Anteil an der Erbmasse verkaufen. Die Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht. Die andere Möglichkeit ist eine Erbauseinandersetzung, die auf eine Auflösung der – meist verstrittenen – Gemeinschaft abzielt. Idealerweise werden die Bestandteile der Erbmasse einvernehmlich zwischen den Miterben unter Vereinbarung eines Auseinandersetzungsvertrages verteilt. Gelingt dies nicht bleibt zu klären, ob ein notarielles Vermittlungsverfahren im konkreten Fall aussichtsreich ist oder eine Teilungsklage angestrebt werden soll. Während dieser Zeit muss die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses sichergestellt werden. Wir beraten und begleiten Sie in diesem Prozess - wenn nötig bis zur Erbteilungsklage.
Unsere Experten unterstützen Sie u. a. bei:
Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Testamentsvollstreckung
Erstellung von Nachlassverzeichnissen
Darum wir:
Reicher Erfahrungsschatz
Schnelle Ersteinschätzung
Vertrautheit mit komplexen Nachlassfragen
Ansprechpartner
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Sebastian Huß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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